AGB
§ 1 Allgemeines, Auftragserteilung und Gültigkeit der AGB
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und dem Lektorat Mac (Auftragnehmer).
- Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Nach Übersendung des unverbindlichen Preisvorschlags folgt eine Auftragserteilung vonseiten des Kunden, nachfolgend Auftraggeber genannt. Die Auftragsbestätigung kann in schriftlicher Form per E-Mail erfolgen. Die vom Kunden anerkannten AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen. Sie gelten also für jeden einzelnen Auftrag und auch für künftige Geschäfte.
- Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Die Auftragserteilung hat stets zumindest in Textform (bspw. per E-Mail) oder schriftlich zu erfolgen. Mit der schriftlichen Bestätigung oder in Textform durch den Auftragnehmer gilt der Auftrag als angenommen.
- Da der Auftragnehmer das Korrektorat und das Lektorat als Dienstleistungen zum Vorteil des Kunden versteht, findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich Dienstvertragsrecht im Sinne der §§ 611 ff. BGB Anwendung.
- Der Auftraggeber steht für die Rechtmäßigkeit der überlassenen Inhalte ein und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger rechtswidriger Inhalte frei.
- Für den Ausnahmefall, dass durch die Bearbeitung der Ausgangstexte durch den Auftragnehmer eine Miturheberschaft begründet wird, überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die ausschließlichen Nutzungsrechte an den überarbeiteten Texten nach vollständiger Zahlung sämtlicher noch offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer vor Ausführungsbeginn bekannt zu geben, ob für die Bearbeitung Besonderheiten der schweizer Sprache zu berücksichtigen sind, ob ein juristischer Text zu überarbeiten ist und ob die Verwendung bestimmter Schreibweisen gewünscht ist. Insbesondere fremdsprachige Begriffe oder spezifische Fachbegriffe (z. B. in medizinischen oder biologischen Texten) sowie besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen DUDEN abweichen und nicht korrigiert werden sollen, müssen dem Auftragnehmer vor Ausführungsbeginn mitgeteilt werden.
- Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Wir sind zur Teilnahme an weiteren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
- Verbraucher haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen:
https://ec.europa.eu/consumers/odr - Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag oder Teile hiervon durch Dritte erfüllen zu lassen. Der Auftragnehmer bleibt dabei stets der alleinige Vertragspartner. Abweichungen hiervon sind ausdrücklich separat schriftlich zu vereinbaren.
§ 2 Preise
- Es gelten, soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, die zum jeweiligen Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise des Auftragnehmers, wie sie zum Zeitpunkt der Auftragsanfrage ausgewiesen sind. Sobald von Seitenpreisen die Rede ist, handelt es sich hierbei stets um eine branchenübliche Normseite à 180 Wörter und Fußnoten. Alle ausgewiesenen Preise gelten ausschließlich für die Überarbeitung elektronischer Medien.
- Wird hingegen durch den Auftraggeber eine Bearbeitung in Papierform verlangt, ist dies vor Ausführungsbeginn anzugeben und es ist ein erhöhtes Honorar zu vereinbaren.
- Sollten Texte zur Auftragserfüllung durch den Auftragnehmer vorab in ein verarbeitbares Dateiformat konvertiert werden müssen, wie bspw. die Extraktion von Webseitentexten und Konvertierung dieser in Dateiformate von gängigen Textverarbeitungsprogrammen, dann ist hierfür ein erhöhtes Honorar anzusetzen.
§ 3 Lieferung
- Die Festlegung der Lieferfristen erfordert eine beiderseitige schriftliche Vereinbarung und erlangt nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer bindende Gültigkeit. Sobald der bearbeitete Auftragsinhalt fristgemäß elektronisch oder postalisch an den Auftraggeber versendet wurde, gelten die vereinbarten Lieferfristen als erfüllt.
- Ist absehbar, dass ein Liefertermin nicht eingehalten werden kann, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber unverzüglich hierüber zu informieren und einen neuen Termin abzustimmen. Der Auftraggeber hat das Recht, bei einer vom Auftragnehmer verschuldeten erheblichen Terminüberschreitung vom Auftrag zurückzutreten. Der Auftraggeber wird dabei jedoch nicht von der Pflicht zur Vergütung bereits erbrachter Leistungen entbunden.
- Durch den Auftraggeber nachträglich eingebrachte Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags können die Lieferfrist ggf. verlängern und bedürfen der beiderseitigen Vereinbarung eines neuen Liefertermins.
§ 4 Ausführung
- Der Umfang der Bearbeitung richtet sich nach dem jeweils erteilten Auftrag. Der Auftragnehmer erbringt je nach Vereinbarung insbesondere folgende Leistungen: Korrektorat (Prüfung und Berichtigung von Orthographie, Grammatik, Interpunktion und Silbentrennung), Lektorat (stilistische Optimierung und sprachliche Verbesserungsvorschläge), Wissenschaftslektorat (Plausibilitätsprüfung der sachlichen und fachlichen Richtigkeit im Rahmen einer sprachlichen Überarbeitung) sowie Layoutoptimierung (Formatierung nach den vom Auftraggeber vorgegebenen Formatvorschriften oder nach zuvor vereinbarten Standards des Auftragnehmers). Eine softwarebasierte Plagiatsprüfung erfolgt ausschließlich bei gesonderter schriftlicher Beauftragung und entsprechender Bestätigung durch den Auftragnehmer.
- Maßgeblich sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, die jeweils geltenden Regeln und Empfehlungen der deutschen Rechtschreibung gemäß DUDEN. Der Auftragnehmer kennzeichnet die vorgenommenen Änderungen in einer für den Auftraggeber nachvollziehbaren Form, sofern nicht ausdrücklich eine Bearbeitung ohne Kennzeichnung vereinbart wird.
- Wird nur eine der in Abs. 1 genannten Leistungen beauftragt, bezieht sich die Bearbeitung ausschließlich auf den vereinbarten Leistungsgegenstand. Für darüber hinausgehende Aspekte des Ausgangstextes übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung, insbesondere nicht für Inhalt, Aussagen, rechtliche Zulässigkeit, Prüfungsanforderungen, Layoutfolgen oder technische Eigenschaften der Datei, soweit diese nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags sind.
- Dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine vollständige Beseitigung sämtlicher Fehler des Ausgangstextes nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht geschuldet ist. Als Fehler gelten Abweichungen der Rechtschreibung, Grammatik oder des Satzbaus von den zulässigen Schreibweisen oder Formulierungen nach dem jeweils aktuellen DUDEN.
- Eine als „abgabefertig“ bezeichnete Leistung bedeutet, dass die Bearbeitung nach dem vereinbarten Leistungsumfang abgeschlossen ist. Eine vollständige Fehlerfreiheit der Datei oder des Textes wird hierdurch nicht garantiert. Dem Auftraggeber obliegt die abschließende Prüfung vor Einreichung, Veröffentlichung oder sonstiger Verwendung. Etwaige Nachkorrekturen richten sich nach § 5 dieser AGB; darüberhinausgehende Änderungen oder Ergänzungen gelten als neuer Auftrag und sind gesondert zu vergüten.
§ 5 Haftung
- Sollten trotz aller Sorgfalt des Auftragnehmers erhebliche Mängel am Ergebnis des Auftrags festgestellt werden, so ist dies durch den Auftraggeber unter möglichst genauer Mängelbeschreibung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Leistung in Schriftform zu reklamieren. Wenn innerhalb der benannten Frist keine Reklamation erfolgt, gilt die Bearbeitung als anerkannt. Es ist für die Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen. Falls die Mängelbeseitigung fehlschlagen sollte, so hat der Auftraggeber das Recht, die Höhe der Vergütung entsprechend der Bedeutung des Mangels an der Gesamtleistung zu mindern.
- Der Kunde ist sich darüber bewusst, dass bei einer hohen Fehlerzahl (z. B. mehr als durchschnittlich zehn Fehler pro Seite) im Ausgangstext die Erreichung dieses Zieles beeinträchtigt werden kann, sodass möglicherweise auch nach der Korrektur noch Fehler im Ausgangstext vorhanden sind. Für den Fall sich ständig wiederholender Fehler reicht es aus, wenn der Auftragnehmer die Korrektur einmalig anmerkt.
- Die Leistung gilt als nicht mangelhaft, wenn nach Abschluss der Korrekturen nur noch vernachlässigbar wenig Fehler im Text enthalten sind. Die Fehlertoleranz für die Unerheblichkeit liegt bei 5 % der gesamten Überarbeitung. Sofern die Fehlertoleranz überschritten wird, verpflichtet sich der Auftragnehmer, 25 % vom Gesamtbetrag zurückzuerstatten.
- Der Auftragnehmer haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), im Fall von Kardinalpflichten jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen.
- Es wird keine Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne oder Ähnliches übernommen.
- Vorgenommene Änderungen am Text (z. B. im Rahmen des Lektorats) sind stets als Verbesserungsvorschläge anzusehen, daher sind Reklamationen sowie Haftungen für stilistische oder inhaltliche Überarbeitungen grundsätzlich ausgeschlossen. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, vorgenommene Änderungen auf Stimmigkeit zu überprüfen.
- Insbesondere die softwarebasierte Plagiatsprüfung kann zu vielfältigen Ergebnissen führen und die letztendliche Aussage, inwieweit es sich um ein tatsächliches Plagiatvergehen handelt, unterliegt der abschließenden Bewertung durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Korrektheit und Vollständigkeit der gelieferten Ergebnisse der softwarebasierten Plagiatsprüfung.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte von Webseiten. Insbesondere die durch die softwarebasierte Plagiatsprüfung automatisch erzeugten Links werden dem Auftraggeber ohne indirekte oder direkte Garantie sowie ohne Mängelgewährung zur Überprüfung der jeweiligen Informationen bereitgestellt.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für bestimmte Prüfungsnoten bzw. -ergebnisse oder das Nichtbestehen einer Prüfung. Die beim Auftragnehmer gebuchten Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Fällig wird das Honorar unverzüglich nach Fertigstellung der vereinbarten Textbearbeitung. Durch den Auftragnehmer ausgestellte Rechnungen sind stets innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erhalt durch den Auftraggeber zu begleichen. Bei umfangreichen Aufträgen kann ggf. eine Anzahlung verlangt werden. Sollte Zahlungsverzug bestehen, dann berechnet der Auftragnehmer ab dem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen und je Mahnschreiben eine Gebühr in Höhe von 2,50 €. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Auftragnehmer vor.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, stets alle Daten vertraulich zu behandeln und diese nur zum Zweck des Lektorats bzw. der Auftragsbearbeitung zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist dem Auftragnehmer mit Ausnahme der durch den Auftragnehmer beauftragten Lektoren untersagt. Dies gilt auf unbestimmte Zeit auch über den Zeitraum der tatsächlichen Bearbeitung hinaus.
- Der Auftragnehmer bewahrt Stillschweigen über alle Tatsachen, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt geworden sind.
- Die elektronische Übermittlung von Texten bzw. Daten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Bei Übersendung der überarbeiteten Texte per E-Mail oder auf eine andere Art der Datenfernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien verantwortlich, da eine Veränderung der Daten im Rahmen der digitalen Übertragung nicht ausgeschlossen werden kann.
- Die Originaldateien des Auftraggebers sowie die Auftragsergebnisse werden von dem Auftragnehmer nach Auftragsende für die Dauer von 3 Monaten auf verschlüsselten, cloudbasierten Servern gespeichert. Eine frühere Löschung der Daten kann durch den Auftraggeber schriftlich beauftragt werden.
- Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzerklärung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers ist zur Vertragsabwicklung notwendig und erforderlich. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist daher Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
§ 8 Widerrufsrecht
- Verbrauchern steht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen greifen.
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Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. -
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der Auftragnehmer Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistung entspricht. -
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber- ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, und
- seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Sind oder werden Teile der vorstehenden AGB unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame oder ungültige Bestimmung gilt einvernehmlich als durch eine solche ersetzt, die ausgehend von der Interessenlage dem gewünschten und wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise am besten dient. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
- Alle Sondervereinbarungen neben den AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist Hamburg, soweit der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.